ALLGEMEINE CHARTER BEDINGUNGEN Charter-Gebühr
und Bezahlungsbedingungen
Die Charter-Gebühr schließt Chartern der Jacht
mit der Ausstattung und die volle Versicherung für
die Jacht und die Crew ein, während der Charterdauer.
Hafen-Gebühren (außer der Domizilmaria), Benzinkosten,
Skipper, Hostess und andere extra Dienstleistungen sind
in die Charter-Gebühr nicht eingerechnet.
Die CharterJacht, vollausgestattet, kann erst nachdem
die Bezahlung vorschriftsmäßig ausgeführt
ist, benutzt werden:
- 30-50% von Charter-Gebühr (Einzahlung) beim Buchen
- 50-70% von Charter-Gebühr vier (4) Wochen vor dem
Charterbeginn
Wenn das Buchen gemacht wird, ist der Charter-Mieter verpflichtet
die Einzahlung zu machen, auf das Konto des Charter-Vermieters
in der Zeit von fünf (5) Tagen seit dem Moment als
der Charter-Vertrag unterschrieben wird, oder die Rechnung
geschickt.
Die Charter-Gebühr schließt den Gebrauch der
Jacht während der Charterdauer ein. Der Charter-Mieter
soll alle in Anspruch gestellte Kosten in der Ausgangsmarine
zahlen (z.B. den Skipper, Hostess, Transport, Jet-Ski,
Windsurf), das Schiffstagebuch (das Logbuch) und am Ende
die Reinigung.
Versicherungsdepositen
Die Versicherungsdepositen sollten in der Ausgangsmarine
gemacht werden, und zwar vom Charter-Mieter im Moment
als er die Jacht übernimmt.
Versicherungsdepositen können in Bargeld, Schecks
oder mit Kreditkarten bezahlt werden. Diese Versicherungsdepositen
werden als Wiedererstattung zurückgegeben, die ganze
Summe. Dies gilt aber nicht im Falle wenn ein Schaden
oder irgendwelche Beschädigung gefunden wird, während
die Jacht vom Charter-Mieter übernommen ist, und
im Falle wenn eine dritte Person in Verbindung mit diesen
Schaden kommt, während die Jacht vermietet wird.
Im Falle des Verlustes, der Beschädigung der Ausstattung
oder bestimmter Teile der Jacht, oder der Jacht selbst,
hat der Charter-Vermieter Recht, die ganze Summe (oder
teilweise) zu erhalten, soviel es genug wäre, die
beschädigten Teile zu reparieren, oder die neuen
zu kaufen, die für die Jacht speziell sind.
Wenn der Schaden so groß ist, und das weitere Vermieten
nicht mehr möglich ist, dann kann der Charter-Vermieter
die ganze Summe erhalten, die in diesem Falle für
den Verlust des Profits garantieren sollte.
Die Charter-Vermieter-Verantwortungen
Der Charter-Vermieter ist verpflichtet, dem Charter-Mieter
die saubere und trockene Jacht mit völliger Ausstattung
zu übergeben, auch mit völligen Benzin- und
Wassertank; zur vereinbarten Zeit und mit allen gültigen
Dokumenten, die man für die Jacht braucht, um sie
vermieten zu können.
Wenn der Charter-Vermieter einige von oben genannten Pflichten
nicht erfüllt, der Charter-Mieter hat das Recht,
das Geld zurückzubekommen, und genauer: für
die Tage als er die Jacht nicht gebraucht hat.
Also, wenn es dem Charter-Vermieter nicht möglich
ist, die Jacht am vereinbarten Ort dem Charter-Mieter
zu übergeben, 24 Stunden nach der vereinbarten Zeit,
oder eine andere Jacht, der identischen oder noch besseren
Charakteristiken zu verschaffen, ist es dem Charter-Mieter
erlaubt, den Vertrag aufzugeben, und er kann auch fordern,
dass man ihm die Summe bezahlt, für so viele Tage
als er die Jacht zur Verfügung haben konnte.
Der Charter-Mieter kann nur die Summe von der Charter-Gebühr
fordern, alle anderen Rechte kommen nicht in Frage.
Im Falle eines Schadens oder der Beschädigung der
Jacht oder der Ausstattung, die auch normalerweise verursacht
werden können, während ihm die Jacht zur Verfügung
steht, soll der Charter-Mieter sofort den Charter-Vermieter
darüber benachrichtigen. Der Charter-Vermieter ist
dann verpflichtet, den Schaden in 24 Stunden zu reparieren.
Der Charter-Vermieter hat keinen Recht, um irgendwelche
Entschädigung.
Das Übernehmen der
Jacht
Der Charter-Mieter übernimmt die Jacht in der vereinbarten
Zeit und am vereinbarten Ort. Wenn er die Jacht übernimmt,
ist der Charter-Mieter verpflichtet, die Jacht zu überblicken
und aufmerksam überprüfen, ob alles in Ordnung
ist, d.h. dass die Bedingungen und die Ausstattung nach
der Inventarliste stimmen.
Irgendwelche mögliche Bemerkungen sollten vor der
Abfahrt gemeldet werden. Die möglich versteckte Beschädigungen
der Jacht oder ihrer Ausstattung, die der Charter-Mieter
rechtzeitig überhaupt nicht bemerken konnte, als
er die Jacht übernommen hat, genau wie die Beschädigungen,
die nach dem Übernehmen erscheinen, geben ihm keine
Rechte, die Charter-Gebühr zu vermindern.
Wenn der Charter-Mieter in Verspätung, länger
als 48 Stunden, noch nicht die Jacht übernimmt, darf
der Charter-Vermieter dann den Vertrag aufgeben. Der Charter-Vermieter
kann auch das Recht behalten, dass er dem Charter-Mieter
nicht erlaubt, die Jacht zu fahren, wenn er nach seinen
eigenen Bemerkungen, nicht genug erfahren ist, die Jacht
zu fahren. Das gilt auch für die Unterweisung, die
der Charter-Mieter bezahlen soll.
Die Charter-Mieter-Verantvortungen
Nachdem er die Jacht übernommen hat, trägt der
Charter-Mieter alle Kosten für den täglichen
Ankerplatz in den Hafen oder in Marinas, die Benzinkosten,
Öl, Wasser, Reinigung und alles Nötige, genau
wie für das Reparieren aller Beschädigungen,
die vorkommen können, während die Jacht in seiner
Verantwortung steht, und die nicht normalerweise vorkommen,
während des Gebrauches der Jacht. Auf jeden Fall
soll der Charter-Mieter alle diesen Möglichkeiten,
die sich auf technische Reparatur beziehen, mit dem Charter-Vermieter
im Vertrag vereinbaren.
Der Charter-Mieter ist verpflichtet, in den kroatischen
Territorialgewässern zu segeln. Um die kroatischen
Territorialgewässer zu verlassen ist er dann verpflichtet,
sich an den Charter-Vermieter zu wenden um eine spezielle
Erlaubnis und die Bescheinigungen nachzufragen. Der Charter-Mieter
ist auch damit einverstanden, den Sitten und anderen Vorschriften
zu folgen, sich um die Jacht und die Ausstattung zu kümmern,
und vorsichtig zu segeln, so wie es für einen "guten
Segler" vorgeschrieben ist.
Der Charter-Vermieter oder Skipper erklärt unzweifelhaft,
dass er ein gewandter Segler ist. Die gültige Erlaubnis,
die er zum Segeln am offenen Meer braucht, genau wie sein
Radiophonie-Zertifikat präsentiert er dem Charter-Mieter.
Der Charter-Mieter bestätigt seinerseits, dass er
die Jacht nicht weitermietet oder weiter (einer dritten
Person) vermietet wird, auch nicht in Regatta teilnehmen,
oder die Jacht seinen kommerziellen Zwecken dienstbar
machen, professionelles oder Nachtfischen üben, oder
sich als eine Segelschule präsentieren, u.ä.,
dass er nicht unter Alkohol - oder Drogeneinfluss segeln
wird, er darf auch nicht eine andere Jacht schleppen,
und darf nicht die Öffentlichkeitsrechte, Gesellschaftsordnung
und das Gesetz verletzen, genau wie nicht in der Nacht
beim schlechten Wetter segeln.
Die Nummer der Personen, die auf dem Schiff sind, muss
mit der Crew-Liste übereinstimmen. Der Charter-Vermieter
übernimmt die Verantwortung der Folgen, wenn er seinen
Pflichten nicht folgt. Im Falle des Unfalls oder Beschädigung
der Jacht oder ihrer Ausstattung während der Reise,
der Charter-Mieter ist verpflichtet, den Charter-Vermieter
sofort darüber zu informieren. Die Telefonnummer,
die man gebrauchen kann, um den Charter-Vermieter zu erreichen,
müssen auch mit den Jacht-Dokumenten präsentiert
werden. Der Charter-Mieter ist noch weiter verpflichtet,
den Charter-Vermieter zu benachrichtigen und alle die
dafür verantwortlich sind, wenn er bemerkt, dass
die Jacht oder die Ausstattung fehlen, wenn es nicht möglich
wird, weiter zu segeln, oder im Falle dass die Jacht weggenommen
wird, gepfändet wird, auch wenn es von den staatsverantwortlichen
Personen oder von einer dritten Person erstattet wird,
weiter zu segeln. Wenn der Charter-Mieter diesen Verpflichtungen
nicht folgt, ist er dann dem Charter-Vermieter für
alle Folgen völlig verantwortlich und garantieren
für sein Behandeln.
Tiere wie z.B. Hunde, Katzen, Vögel u.ä. sind
auf der Jacht verboten, außer wenn es anders im
Vertrag geregelt ist.
Die Charter-Mieter-Verpflichtung
Alle Beschädigungen (materielle oder gesetzliche),
die beim Fahren oder wegen Fehler des Mieters verursacht
werden, sollen dem Charter-Vermieter entweder völlig
entschädigt werden, mit Geld oder mit den Ersatzteilen.
Der Charter-Mieter ist auch völlig verantwortlich,
im Falle dass die Jacht von offiziellen Personen konfisziert
wird, wegen ungesetzlicher oder illegaler Handlungen während
die Jacht vom Charter-Mieter gebraucht wird.
Der Charter-Mieter ist verpflichtet, alle Nebenkosten
für Beschädigungen, die von ihm verursacht werden,
und für die der Charter-Vermieter eine gesetzliche
und finanzielle Verantwortung hat, selbst zu bezahlen.
Der Charter-Mieter ist auch verantwortlich, im Falle dass
die Jacht von den offiziellen Personen eines anderen Staates
übernommen wird, wegen illegaler Handlungen. Wenn
vielleicht eine Beschädigung oder ein Unfall vorkommen,
soll in diesem Falle der Charter-Mieter einen Bericht
schreiben und verantwortliche Personen benachrichtigen
(Hafenbehörde, Polizei, Ärzte); und den Charter-Vermieter
im Falle dass die Jacht verschwindet, oder wenn es unmöglich
wird, die Jacht zu fahren, und auch wenn die Jacht von
den offiziellen Personen oder einer dritten Person konfisziert
wird, oder wenn es von ihnen verboten ist, die Jacht weiter
zu fahren.
Der Charter-Mieter darf nicht den Hafen und die Anlegestelle
verlassen, bis die Beschädigung an allen wichtigen
Jachtteile abgewendet ist, d.h. bis Motor, Segel, Tauwerk,
Innenpumpen, Ankerwinde, Navigationslichter, Navigationskompass,
Versicherungsausstattung, u.ä., und wenn alle oben
genannten Geräte nicht in Ordnung sind.
Der Charter-Mieter darf auch nicht den Hafen oder die
Anlegestelle verlassen, wenn er das Boot mit Benzinreserve
nicht genug versorgt hat, und wenn die Wetterbedingungen
im Allgemeinen zum Segeln schlecht sind.
Die Rückgabe der
Jacht
Der Charter-Mieter ist verpflichtet, die Jacht zur Zeit
und am Ort, wie es im Vertrag vereinbart ist, zurück
zu geben, sauber, ohne Crew und ohne ihr persönliches
Gepäck. Zu dieser Zeit wird eine Stunde gerechnet,
was sich auf das offizielle Übernehmen bezieht. Die
Jacht gibt man mit Vollbenzintank zurück. Wenn die
Ausschiffung zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten
Ort nicht möglich ist, aus irgendwelchen Gründen,
muss der Charter-Vermieter darüber informiert sein,
so das er weitere Hinweise Wehrleisten kann. Der Charter-Mieter
trägt alle Kosten des Charter-Vermieters, die wegen
Verspätung als Folge des schlechten Wetters vorkommen.
Deswegen wird es empfohlen, die Jacht eine Nacht vorher
zurückzubringen, in die Marina, wo der Vertrag zu
Ende sein soll. Wie das Zurückbringen in Verspätung
im Bezug auf die vereinbarte Zeit ist, beschließt
dann der Charter-Vermieter:
- wenn die Verspätung bis 3 Stunden ist = 1-Tagesmiete-Gebühr
- wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden ist = 3-fache-Tagesmiete-Gebühr
und alle Nebenkosten dazu
Die Verspätung kann nicht durch schlechtes Wetter
rechtfertigt sein. Der Charter-Mieter ist verpflichtet,
alle Schaden und Beschädigungen zu berichten, wenn
es solche gibt. Die Beschädigung der Unterwasserteile
ist ein Grund der Jachtkontrolle (wenn die Jacht aus dem
Wasser gehoben werden soll) und der Charter-Mieter trägt
die Kosten dafür.
Der Charter-Mieter ist verantwortlich, auch alle Dokumente,
die der Jacht gehören (Erlaubnis, Registrierung,
Konzession) zurückzugeben, genau wie die anderen
zusätzlichen Jachtpapiere und Dokumente (Liste der
Hafenbehörden u.a.). Bis zum Moment wenn die Jacht
vorschriftsmäßig wieder dem Charter-Vermieter
übergeben wird, wird sie gesetzlich vom Charter-Mieter
gebraucht.
Die Versicherung
Die Versicherung ist mit den Bedingungen bestimmt, und
zwar vom Versicherer, womit nämlich die Jacht versichert
ist. Die Jacht ist gegen Beschädigungen durch dritte
Person versichert, und auch gegen Beschädigungen,
die als höhere Gewalt resultieren können, völlig
versichert, und zwar bis zur Summe, die den Wert der Jacht
darstellt, und noch dazu gegen alle Risiken, die mit der
Versicherungspolice erkannt werden können. Die Jacht-Besatzung
ist auch versichert.
Im Falle einer schweren Beschädigung, genau wie im
Falle wenn das andere Boote damit verbunden sind, ist
der Charter-Mieter verpflichtet, das der offiziellen Hafenbehörde
anzumelden und für den Versicherer darüber einen
Bericht zu machen (die Folge des Vorgangs, Schadenberechnung,
usw.).
Der Charter-Mieter ist auch verpflichtet, den Charter-Vermieter
darüber zu berichten. Die Beschädigung, die
Versicherung anerkennt und die mit der Versicherungspolice
übereinstimmt, aber die dem Vermieter rechtzeitig,
d.h. sofort nicht angemeldet war, kann auch nicht gestanden
sein.
Dem obengeschriebenen Beschädigungsfall folgend,
ist der Charter-Mieter persönlich verantwortlich,
der als Resultat der nicht-rechtzeitigen Anmeldung vorkommt.
Wenn die Beschädigung während der Kreuzfahrt
geschieht und der Charter-Mieter kann nicht angeklagt
werden (wegen Erschöpfung oder im Falle, dassdie
Bank die Guaranteesumme nicht mehr sichern kann), muss
der Charter-Mieter vom Charter-Vermieter eine Erlaubnis
(d.h. Anweisung) bekommen, wie diese Beschädigung
adäquat repariert werden soll.
Die Versicherung bezieht sich auch auf die Beschädigungen
der Franchise, die vom schlechten Wetter oder von anderen
Naturunfällen verursacht werden, aber nicht auf die
Beschädigungen, die mit Absicht gemacht werden. Kosten
für solche Beschädigungen, die mit Absicht gemacht
werden, sind mit Depositsumme nicht begrenzt. Der Charter-Mieter
muss alle Kosten, die auf obenbeschriebene Weise entstanden
sind, selbst bezahlen.
Die Beschädigung der Segel und des Motors wegen Ölmangel
sind nicht mit Versicherung verbunden. Der Charter-Mieter
trägt alle Kosten solcher Beschädigungen. Persönliche
Sachen sind auch nicht mit Versicherung verbunden.
Bedingungen der Widerrufung
Wenn der Charter-Mieter aus irgendwelchem Grund nicht
die Möglichkeit hat, die Jacht zur vereinbarten Zeit
und am vereinbarten Ort zu übernehmen, kann er, aber
nur wenn es vorher im Vertrag geregelt wurde, eine andere
Person finden, die statt ihn alle Rechte und Verpflichtungen
übernimmt, die in diesem Vertrag erklärt sind.
Wenn dieses Vertauschen nicht möglich ist, dann behält
der Charter-Vermieter:
- 30% der Summe von der Charter-Gebühr für die
Widerrufung und zwar sollte es 2 (zwei) Monaten von dem
Charter-Übernehmens-Termin sein
- 50% der Summe von der Charter-Gebühr für die
Widerrufung, wenn sie 1 (einen) Monat vor dem Charter-Übernehmens-Termin
geschieht
- die ganze Summe von der Charter-Gebühr wenn die
Widerrufung im letzten Monat vom Charter-Übernehmens-Termin
erklärt wird.
Wenn die Widerrufung aus den Gründen wie Tod in der
Familie, schwere Verletzung, u.ä. erklärt wird,
kommt es nicht zur Wiedererstattung der Deposit-Summe,
sondern der Charter-Vermieter bietet dem Charter-Mieter
die Jacht in einer anderen freien Periode an, oder in
der nächsten Saison.
Beschwerden
Nur schriftliche Beschwerden, die von beiden Personen
unterschrieben sind, als die Jacht zurückgegeben
wird, werden berücksichtigt.
Gerichtsverhandlung
Jede mögliche Unstimmigkeit oder Streite, die in
Bezug auf Charter sind, sollten zuerst verträglich
und verabredungsgemäß geregelt werden. Nur
im Falle, dass es auf diese Weise nicht möglich ist,
wird das Missverständnis dann gesetzlich geregelt,
und zwar bei der Justizbehörde des Charter-Vermieters. |